Haushaltlampen: Effizienzvorschriften 2009 bis 2012


Das Wichtigste in Kürze
24. Juni 2009

  • Bereits seit dem 1. Januar 2009 dürfen in der Schweiz nur noch Lampen verkauft werden, die mindestens der Energieeffizienzklasse E entsprechen. Es bestehen bestimmte Ausnahmeregelungen z. B. für Spezial- und Dekorlampen wie sie in Backöfen und Kühlschränken vorkommen. Glühlampen der schlechtesten Effizienzklassen F und G (diese Klassen entsprechen ca. 25% aller verkauften Lampen) sind also bereits aus den Verkaufsregalen verschwunden.
  • Ab1.September 2010 gelten in der Schweiz dann zusätzlich die gleichen Vorschriften wie in der EU: Ab dann müssen alle mattierten Lampen der Energieeffizienzklasse A entsprechen: mattierte klassische Glühbirnen dürfen damit nicht mehr verkauft werden. Klare Lampen mit einer Leistungsaufnahme von 75 Watt und mehr müssen mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen.
  • Eine weitere Verschärfung folgt am 1. September 2011: Ab dann müssen klare Lampen mit einer Leistungsaufnahme von 60 Watt und mehr mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen.
  • Ab dem 1. September 2012 wird die Effizienzklasse C für alle klaren Lampen verlangt, was das endgültige Aus der herkömmlichen Glühbirne bedeutet.

Die Vorschriften betreffen gemäss Verordnungstext das „Inverkehrbringen“ der Lampen. Das heisst, dass Lampen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, nicht mehr verkauft werden dürfen. Die in den Haushalten noch vorrätigen Glühbirnen dürfen aber selbstverständlich weiter verwendet werden.


In welchem Dokument werden die Anforderungen vorgeschrieben?


Die Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz von Lampen sind in der Energieverordnung im Anhang 2.3 festgelegt. Dieser Anhang trägt den Titel „Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen elektrischen Haushaltslampen (Lichtquellen)“. Unter Ziffer 1 wird der Geltungsbereich für die Energieetikette sowie für die Mindestanforderungen im Bereich Haushaltlampen festgelegt. Unter Ziffer 2 werden die Anforderung und gewisse Einschränkungen festgelegt.
Im Internet kann der Anhang 2.3 der Energieverordnung als pdf-File heruntergeladen werden:

http://www.bfe.admin.ch/energie/00572/00574/01642/index.html?lang=de&dossier_id=03132

Gibt es Ausnahmeregelungen?
Im Verordnungstext wird genau definiert, welche Lampen von den Anforderungen ausgenommen sind. Unter anderem gelten die neuen Mindestanforderungen nicht für:

  • Reflektorlampen;
  • Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen (z. B. Batterien) vermarktet werden;
  • Lampen, die nicht in erster Linie für die Erzeugung sichtbaren Lichts vermarktet werden (z. B. Wärmelampen für Terrarien oder für den Gastronomiebereich);
  • Lampen zur Verwendung in einem Gerät, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist (z. B. Lampen zur Verwendung in Backöfen oder Kühlschränken);
  • Dekorationsglühlampen mit einer Leistungsaufnahme bis 60 Watt (d.h. farbige Lampen, Lampen mit dekorativer Glühwendel oder Lampen in dekorativen Formen);
  • Soffittenlampen für den Ersatzbedarf.

Die Ausnahmeregelungen für Dekorations- und Soffittenlampen sind als Übergangslösungen zu betrachten. Es ist damit zu rechnen, dass die Mindestanforderungen in naher Zukunft auch für die Dekorations- und Soffittenlampen gelten werden.

Wie geht es weiter?

Mit dem vom Bundesrat am 24. Juni 2009 beschlossenen Vorgehen verschwinden die herkömmlichen Glühbirnen spätestens ab 1. September 2012 endültig vom Markt. Ab diesem Datum müssen mattierte Lampen der Energieeffizienzklasse A und alle klaren Lampen mindestens der Energieeffizienzklasse C entsprechen.
Die heute verkauften Halogenlampen erreichen überwiegend die Klassen D oder C, die effizientesten sogar die Klasse B. Alternativen zu den herkömmlichen Glühbirnen sind somit Energiesparlampen (vorwiegend Energieeffizienzklasse A) und Halogenlampen der Energieeffizienzklasse C oder besser.

Energetischer und finanzieller Nutzen

Ein wichtiger Beitrag zur Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs

Der Anteil des Elektrizitätsverbrauchs der Beleuchtung beträgt in der Schweiz 14%. Pro Jahr werden so in der Schweiz 8 Milliarden kWh Strom verbraucht und 1.2 Milliarden Franken ausgegeben. Bei den Haushaltlampen existieren diverse Alternativen zu den herkömmlichen Glühlampen, welche die Energie viel besser ausnützen (Energiesparlampen verbrauchen gegenüber konventionellen Glühlampen ca. 80% weniger Strom; für farbige Lampen und gerichtetes Licht ist auch die LED-Technologie bereits eine Alternative). Deshalb ist es sinnvoll, die Verbreitung dieser im Vergleich mit den Glühlampen effizienteren Alternativen im Beleuchtungsmarkt zu fördern. Die heute auf dem Markt erhältlichen Energiespar- und Halogenlampen vermögen bezüglich Funktion (Lichtfarbe, Dimmbarkeit usw.) die herkömmlichen Glühlampen ohne Komforteinbussen zu ersetzen.

Wirtschaftlichkeit

Eine Energiesparlampe kostet deutlich mehr als eine herkömmliche Glühlampe. Der geringere Stromverbrauch während der Lebensdauer sowie die deutlich längere Lebensdauer kompensieren die höheren Anschaffungskosten aber um ein Mehrfaches. So können beispielsweise in einem Arbeitszimmer, welches anstatt mit einer 60-Watt-Glühlampe mit einer 12-Watt-Energiesparlampe ausgeleuchtet wird, über einen Zeitraum von sechs Jahren bis zu 70% Gesamtkosten eingespart werden.

Quelle: Bundesamt für Energie BFE